Für alle HÖR TM Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahren je nach Art der Produktion.
Wir garantieren die Übereinstimmung der Produktion mit den technischen Angaben
Die Garantiefrist auf das Metallerzeugnis beträgt 6 Monate ab Verkaufsdatum, auf das Kunststofferzeugnis - 12 Monate ab Verkaufsdatum, auf Zubehörteile - 6 Monate. Die Garantiefrist auf das Elektrogerät beträgt von 12 bis 24 Monate ab Verkaufsdatum je nach Art der Produktion.
Die Garantie umfasst die Erfüllung der kostenlosen Arbeiten innerhalb von der Garantiefrist. In folgenden Fällen wird werden keine Garantieleistungen erbracht:
- mechanische Schädigungen darunter Verbeulungen, Risse und Verformung des Gehäuses;
- Schädigungen, die unter der Einwirkung der Höheren Gewalt aufgetreten sind (Blitz, Brand, Überschwemmung usw.) sowohl der anderen Gründe, die außer dem Kontrollbereich des Verkäufers und Herstellers liegen;
- Eindringung der fremden Gegenstände, Flüssigkeiten, Insekten usw. in das Gerät;
- Feststellung der Tatsachen der unbefugten Öffnung und Einbringung der Konstruktionsänderungen von unbefugten Personen.